ABBrandschutz bietet Ihrem Unternehmen professionelle und Individuelle Brandschutzunterweisungen-/Seminare, Praktische Unterweisung an Feuerlöschgeräten sowie Ausbildung von Brandschutz- und Evakulierungshelfern (gemäß ASG, ASR und DGUV Regeln).
Alle Trainings richten wir nach Ihren Bedürfnissen aus, die Trainings sind auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und nach den gesetzlichen Vorgaben.
Wünschen Sie ein individuelles Angebot für Gruppen- oder Inhouse-Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Gerne erarbeiten wir für Sie ein Angebot.
ZIELGRUPPE
Personen, die zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben.
HINTERGRUND
Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände vom November 2012 fordert von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist folgendes zu lesen:
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Besucher, Kunden, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, so z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
ABBrandschutz bietet dazu die entsprechende praxisorientierte Ausbildung an. Eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern ist Bestandteil des Seminars.
ZUSATZLEISTUNGEN
Die Teilnehmerunterlagen und eine ortsübliche Bewirtung sind inklusive.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
§10 ArbSchG, ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)
INHALTE
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A - C
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
- Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
VORAUSSETZUNGEN
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
ABSCHLUSS
Ohne Prüfung mit einer, Teilnahmebestätigung.
GÜLTIGKEIT
Nach DGUV Information 205-023 wird alle 3-5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen.
MAXIMALE TEILNEHMERANZAHL
15
Praktische Unterweisung an Feuerlöschgeräten
ZIELGRUPPE
Alle Personen, auch ohne Vorkenntnisse.
HINTERGRUND
Wenn es erst mal qualmt, kokelt oder gar schon kleine Flammen einen Entstehungsbrand ankündigen, müssen wichtige Hilfsmaßnahmen, wie die Durchführung von Löschversuchen mit Handfeuerlöscher, Wandhydrant oder anderen Selbsthilfeeinrichtungen schnell und zielgerichtet erfolgen.
Wenn diese Zeit ungenutzt verstreicht, kann es zu spät sein. Auch die herbeigerufene Feuerwehr kann dann oft genug nur noch den Großschaden bzw. das Übergreifen des Brandes auf andere Bereiche oder Gebäude verhindern.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Der Arbeitgeber hat Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
INHALTE
In unserem Feuerlöschtraining erklären wir neben dem notwendigen Grundlagenwissen vor allem den richtigen Umgang mit dem Feuerlöscher und Wandhydranten.
VORAUSSETZUNGEN
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
ZUSATZANFORDERUNGEN BEI INHOUSSCHULUNGEN
Für Ihre Mitarbeiter arrangieren wir entweder bei Ihnen vor Ort oder bei uns in Bad Rappenau ein Feuerlöschtraining. Bei einem Löschtraining in Ihrem Hause benötigen wir einen geeigneten Übungsplatz für die Löschübung (z. B. abgesperrter Teil eines Parkplatzes) und einen Seminarraum.
MAXIMALE TEILNEHMERANZAHL
Wir empfehlen für beispielsweise 10-15 Teilnehmer eine etwa halbtägige Ausbildung.
KOSTEN
Die Kosten werden wir individuell kalkulieren. Sie richten sich hauptsächlich nach dem zeitlichen Aufwand der Übung sowie der Anreise unseres Trainers, dem eingesetzten Verbrauchsmaterial und den Unterlagen für die Teilnehmer.
Brandschutzunterweisungen-/ Seminare
ZIELGRUPPE
Alle Personen Ihres Unternehmens
HINTERGRUND
Brandschutzunterweisungen sind grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen, da Gefahren durch Brände praktisch in allen Betrieben und Arbeitsstätten bestehen. Besondere Sorgfalt bei der Durchführung von Brandschutzunterweisungen ist geboten, wenn in erheblichem Umfang Dritte gefährdet sein können (Publikumsverkehr, Kunden, Gäste, Patienten/Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Kinder usw.). Da Brandschutzunterweisungen grundsätzlich vor Aufnahme der Arbeit und danach jährlich dokumentiert durchzuführen sind, stellt es für viele Betriebe eine nicht unerhebliche Herausforderung dar, solche Unterweisungen effektiv zu organisieren und inhaltlich sinnvoll zu gestalten. Die regelmäßige und hinreichend vollständige Brandschutzunterweisung der Beschäftigten ist häufig ein Prüfkriterium in Qualitätsmanagementsystemen.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Pflicht des Arbeitgebers zu regelmäßigen Brandschutzunterweisungen leitet sich zunächst aus den Rechtsquellen der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung ab, d. h. § 12 Arbeitsschutzgesetz. § 4 DGUV-V 1 nimmt darauf Bezug und stellt klar, dass die Unterweisungen jährlich wiederholt werden müssen.
Nach Abschn. 5.12.5 Muster-Industriebaurichtlinie gilt für Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, dass "die Betriebsangehörigen … bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach in Abständen von höchstens 2 Jahren über die Lage und die Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie über die Brandschutzordnung zu belehren" sind.
Spezielle Brandschutzschulungen/-übungen leiten sich darüber hinaus ab aus Abschn. 9 Abs. 6 ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (Begehung der Fluchtwege) und § 22 DGUV-V 1 (Löschübungen).
INHALTE
Themenschwerpunkte sind:
- Entstehung von Bränden
- Betrieblicher Brandschutz
- Vorbeugender Brandschutz
- Persönliches Verhalten
- Wenn es brennt
- Erste Hilfe
VORAUSSETZUNGEN
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Idealerweise führen wir die Unterweisung bei Ihnen im Unternehmen durch
ZUSATZANFORDERUNGEN BEI INHOUSSCHULUNGEN
Für Ihre Mitarbeiter arrangieren wir entweder bei Ihnen vor Ort oder bei uns in Bad Rappenau ein Brandschutzunterweisung oder jährliche Weiterbildung. Bei einer Unterweisung in Ihrem Hause benötigen wir einen geeigneten Seminarraum.
MAXIMALE TEILNEHMERANZAHL
Wir empfehlen für beispielsweise 10-25 Teilnehmer eine etwa 3 stündige Ausbildung.
KOSTEN
Die Kosten werden wir individuell kalkulieren. Sie richten sich hauptsächlich nach dem zeitlichen Aufwand der Brandschutzunterweisung sowie der Anreise unseres Trainers, dem eingesetzten Verbrauchsmaterial und den Unterlagen für die Teilnehmer.
HINWEISE
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Sollten Sie Interesse an einem Inhouse- oder Firmenseminar haben, sprechen Sie uns an. Die Seminardauer wird individuell an die bestehenden Gefahren in Ihrem Unternehmen / Betrieb angepasst.