Service 1

Dienstleistungen als externer Brandschutzbeauftragter


Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter sind wir die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im ihrem Unternehmen. Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben:

 

1. Erstellen/Fortschreiben ihrer Brandschutzordnung

 

2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

 

3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

 

4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

 

5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz

betreffen

 

6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie

den Brandschutz betreffen

 

7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des

Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

 

8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

 

9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

 

10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

 

11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell

sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

 

12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen

 

13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen

Brandschutzbegehungen

 

14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

 

15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

 

16. Aus- und Fortbilden ihrer Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall,

z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)

 

1 7. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

 

18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

 

19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

 

20. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

 

21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

 

22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

 

23. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

 

24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen

 

25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen

im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)

 

26. Dokumentieren unserer Tätigkeiten im Brandschutz